Impressumspflicht
Vorschrift und dennoch weiß keiner über die Impressumspflicht so recht Bescheid. Auch Dienstleister im Bereich Büroservice sind an die gesetzlichen Vorgaben des Impressums gebunden.
Eine Impressumpflicht liegt vor, wenn geschäftsmäßig gehandelt wird.
Das gilt für alle Inhaber von Websites, die ein Gewerbe angemeldet
haben oder freiberuflich tätig sind.
„Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt.
Zu den geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen Bibliotheken und Museen.“ (www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm, Absatz 9)
Das Impressum muss folgende Bestandteile enthalten
1. Name und Anschrift des Dienstanbieters bei Personen
mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname
bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) und Personengesellschaften,
die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und
Verbindlichkeiten einzugehen (z. B. GbR, OHG)
die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens
ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungs-
berechtigten.
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Bei juristischen Personen oder ihnen gleichgestellten Personen-
gesellschaften der Sitz.
Achtung:
Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
2. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme die E-Mail-Adresse
die Telefonnummer / Faxnummer (letztere soweit vorhanden)
3. Angaben zur Aufsichtsbehörde
Soweit der (Medien-)Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder
erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf,
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. bei Wach- und
Schließunternehmen, Maklern und Spielhallenbetreibern)
4. Register und Registernummer
Bei Eintragung in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister,
Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister)
den Ort des Registers und Registernummer (z.B. Amtsgericht München;
HRB 1234)
5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
In Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
(Ust-IdNr.)nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen,
die Angabe dieser Nummer.
Hinweis:
Die Steuernummer muss hingegen nicht ins Impressum aufgenommen werden.
6. Berufsspezifische Angaben
Bei den Freiberuflern, deren Berufsausübung und -bezeichnung
besonders geregelt sind, müssen weitere Angaben gemacht werden.
7. Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten
Ferner ist ein Haftungsausschluss bei Links auf andere Seiten immer notwendig.
Ein fehlendes Impressum kann zu großen finanziellen Einbußen führen. Ausführliche Beschreibung zu Inhalt, Sinn und Zweck des Impressums und mögliche Folgen der Nichtbeachtung unter www.impressum-recht.de .


